
Dienstleistungen
Steuerberatung
für Privatpersonen, Freiberufler und Gewerbetreibende
Der Fokus meiner Kanzlei liegt auf Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Gewinnermittlungen für Gewerbetreibende/Selbstständige und Privatpersonen u.a. Vermieter, Arbeitnehmer, Rentner
Gerne unterstütze ich auf Stundenbasis Berufskollegen für deren Mandanten bei der Erstellung von Jahresabschlüssen mit Steuererklärungen für nationale Kapitalgesellschaften auf DATEV.
Alles unkompliziert online, da meine Kanzlei komplett digital aufgestellt ist. E-Mail: info@stbreindl.de
Steuererklärungen
für Privatpersonen, Freiberufler & Gewerbetreibende

Gerne erstelle ich für Sie:
- Einkommensteuererklärung inklusive sämtlicher Anlagen
(Mantelbogen, N, Kind, KAP, SO, R, V, G, S, Unterhalt, EÜR, AVEÜR, Vorsorgeaufwand, u.a.)
- Umsatzsteuererklärung für Gewerbetreibende, Freiberufler und Privatpersonen (z.B. Vermieter)
- Gewerbesteuererklärung
- Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
- Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
- Formulare zum Selbstausfüllen (Anlage U, K, Antrag auf Nichtveranlagung, N-AUS u.v.m.)
- weitere auf Anfrage
Gewinnermittlung und Überschussermittlung
für Privatpersonen, Freiberufler & Gewerbetreibende

Gerne erstelle ich für Sie:
- Gewinnermittlung für Gewerbetreibende und Freiberufler
- Überschussermittlung bei Vermietung, Kapitalvermögen, Arbeitnehmertätigkeit, Rentner u.a.
- Berechnung und Entwicklung des Anlagevermögens
- Erstellung der Einnahmen- Überschussrechnung mit Anlage EÜR und Anlage AVEÜR
- weitere auf Anfrage
Steuerberaterung
für Privatpersonen, Freiberufler & Gewerbetreibende

Gerne berate ich Sie in steuerlichen Angelegenheiten:
- Prüfung von Steuerbescheiden mit Rechtsbehelfsverfahren (z. B. Einspruch)
- Vertretung gegenüber der Finanzbehörden
- Übernahme der Korrespondenz mit den Finanzbehörden
- Herabsetzungsanträge / Anpassungsanträge der Vorauszahlungen zu Steuern
- Individuelle steuerliche Beratung
- weitere auf Anfrage
Honorar
nach Steuerberatervergütungsverordnung
Mein Honorar richtet sich nach der StBVV und somit u.a. nach der Höhe der Einkünfte/Umsätze:
StBVV - Vergütungsverordnung für Steuerberater (gesetze-im-internet.de)
Kontaktieren Sie mich gerne für einen Honorarvorschlag.
Für Berufskollegen werde ich nach Stundensatz tätig.
Weitere Infos:
Honorar » Steuerberaterkammer München Körperschaft des öffentlichen Rechts

Abgabefristen
von Steuererklärungen
Es gelten bei der Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Körperschafsteuer, Gewerbesteuer und einheitlich-/gesonderte Feststellung folgende Fristen:
Beratene Fälle
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VZ 2021: Abgabe bis 31.8.2023
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VZ 2022: Abgabe bis 31.7.2024
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VZ 2023: Abgabe bis 31.5.2025/2.6.2025
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VZ 2024: Abgabe bis 3.4.2026
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VZ 2025: Abgabe bis 28.2.2027/1.3.2027
Nicht beratene Fälle
-
VZ 2021: Abgabe bis 31.10.2022/1.11.2022
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VZ 2022: Abgabe bis 30.9.2023/2.10.2023
-
VZ 2023: Abgabe bis 30.8.2024/2.9.2024
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VZ 2024: Abgabe bis 31.7.2025
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VZ 2025: Abgabe bis 31.7.2026

