Ich nehme noch vereinzelt reine Onlinemandate an.
für Einkommensteuer-/Umsatzsteuer-/Gewerbesteuererklärung, Einnahmen-/Überschussrechnung

Annemarie Reindl
Steuerberaterin bin ich aus Leidenschaft. Ich habe den berufspraktischen Weg zur Steuerberaterin beschritten. Dadurch konnte ich sehr viel Berufserfahrung sammeln, womit ich optimal aufgestellt bin, um Sie zu beraten.
Als weitere Qualifikation habe ich auch die Abschlüsse zur geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK (Bachelor Professional of Accounting CCI), Steuerfachwirtin und Steuerfachangestellten. Um den Nachwuchs im Steuerbereich zu fördern bin ich ehrenamtliche Prüferin für alle meine vier Berufe.
Nachhaltigkeit ist für mich selbstverständlich, dies setzte ich durch meine komplett digitale Kanzlei ohne Papierdrucke o.ä. und Neuanschaffungen nur von "Refurbished-shops", 100% Ökostromtarif, sowie dem Deutschlandticket um.
Steuerberaterin

Dienstleistungsangebot
Privatpersonen
Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Anlagen
Umsatzsteuererklärung z.B. Vermieter
Lohnsteuerermäßigungsanträge
Steuerberatung/Sonstiges
Prüfung von Steuerbescheiden und Vertretung vor Finanzbehörden
Freiberufliche Tätigkeit für andere Steuerberater für Jahresabschlüsse nat. Kapitalgesellschaften mit DATEV

Neuerungen im Steuerrecht
Infos zur E-Rechnung und Übergangsfristen
Wichtigste Steueränderungen 2025:
▪ Grundfreibetrag wird auf 12.096 € erhöht §32a (1) S. 2 Nr. 1 EStG.
▪ Mindestlohn Anhebung ab 1.1.2025 auf 12,82 Euro.
▪ Geringfügige Beschäftigung Erhöhung Grenze auf 556 Euro ab 1.1.2025 (Minijob).
▪ Kinderfreibetrag wird 2025 auf 6.672 € erhöht §32 (6) EStG.
▪ Neue Sachbezugswerte (Unterkunft 282 € mtl. und Verpflegung 333 € mtl.)
▪ Spenden auch für Förderung wohngemeinnütziger Zwecke möglich §52 (2) S. 1 Nr. 27 AO
▪ Neuregelung Kleinunternehmer §19 UStG - ab 2025 steuerfrei bei 25.000 € Vorjahresumsatz bis 100.000 € laufendes Jahr (keine Prognose, sondern jeder übersteigende Betrag ust-pflichtig)
▪ Wegfall Gebäudeunterscheidung für neue PV-Anlagen ab 1.1.2025 bei Steuerbefreiung §3 Nr. 72 EStG d.h. immer 30kwp
▪ Unterhaltsleistungen an nahe Angehörige müssen per Überweisung bei unterhaltenden Person eingehen §33a EStG
▪ Ansatz für Kinderbetreuungskosten angehoben auf 80% der Aufwendungen und maximal 4.800 € pro Kind §10 (1) Nr. 5 EStG
▪ Pflege- und Betreuungsleistungen müssen auf das Konto des Leistungserbringers eingehen §35a (5) S. 3 EStG
▪ USt-Ort digitale Darbietungen (Streaming) an Privatpersonen ist ab 2025 beim Leistungsempfänger-Wohnsitz §3a (3) UStG
▪ Ab 2026/2028 Vorsteuerabzugs bei Ist-Versteuerung nur noch im Zeitpunkt der Zahlung §15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG
▪ Neufeststellung Behinderten-Pauschbetrag muss per elektronischer Datenübermittlung erfolgen §33b (3) S. 3, §64 (3) EStG
▪ Kindergeld soll künftig elektronisch beantragt werden §67 S. 1 EStG
▪ Gewerbesteuerkürzung für Grundbesitz i.H.v. tatsächlich gezahlte Grundsteuer nicht mehr Einheitswert §9 Nr. 1 S. 1 GewStG

