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Sonnenuntergang

Die Steuerberaterin, die Sie vertrauensvoll durch die Steuerflut lenkt.

Ich nehme nur rein digitale Mandate an.

für ESt-/USt-/GewSt-Erklärungen und EÜR

Frau, die draußen arbeitet

                                Annemarie Reindl

Steuerberaterin bin ich aus Leidenschaft. Ich habe den berufspraktischen Weg zur Steuerberaterin beschritten. Dadurch konnte ich sehr viel Berufserfahrung sammeln, womit ich optimal aufgestellt bin, um Sie zu beraten.

Als weitere Qualifikation habe ich auch die Abschlüsse zur geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK (Bachelor Professional of Accounting CCI), Steuerfachwirtin und Steuerfachangestellten. Um den Nachwuchs im Steuerbereich zu fördern bin ich ehrenamtliche Prüferin für alle meine vier Berufe.

Steuerberaterin 

Computer mit Graf

Dienstleistungsangebot

Privatpersonen

Einkommensteuererklärung mit sämtlichen Anlagen

 

Umsatzsteuererklärung z.B. Vermieter

Lohnsteuerermäßigungsanträge

Gewerbe & Selbstständige

Gewinnermittlung und Einnahmen- Überschussrechnung

 

Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung

Feststellungserklärungen

Steuerberatung/Sonstiges

Prüfung von Steuerbescheiden und Vertretung vor Finanzbehörden

Freiberufliche Tätigkeit für andere Steuerberater für Jahresabschlüsse nat. Kapitalgesellschaften mit DATEV

Online-Nachrichten abrufen

Neuerungen im Steuerrecht

E-Rechnung und Übergangsfristen BMF 2025

Wachstumsbooster Gesetz vom 11.7.2025

Neues zur Kryptowährung (Ergänzung Pflichten) BMF 2025

Neue Kleinunternehmerregelung ab 1.1.2025

Steueränderungen ab 2026:

▪ Grundfreibetrag 2026 wird auf 12.348 € erhöht §32a (1) S. 2 Nr. 1 EStG.

▪ Mindestlohn Anhebung ab 1.1.2026 auf 13,90 Euro.

▪ Aktivrente 2.000 Euro monatlich steuerfrei bei Arbeitnehmern mit Regelrente §3 Nr. 21 EStG

▪ Ehrenamtspauschale 960 Euro und Übungsleiterpauschale 3.300 Euro p.a. §3 Nr. 26/26a EStG

▪ Geringfügige Beschäftigung Erhöhung Grenze auf 603 Euro ab 1.1.2026 (Minijob).

▪ Gewerkschaftsbeiträge sind ab 2026 zusätzlich zum AN-Pauschbetrag §9a S. 2 EStG

▪ Betriebsvermögen ab 2026 Arbeitszimmergrenze < 40.000 Euro ODER < 30 qm §8 EStDV 

▪ Kinderfreibetrag wird 2026 auf 4.878 € bzw. 9.756 € erhöht §32 (6) EStG.

▪ Neue Sachbezugswerte 2026 (Unterkunft 285 € mtl. und Verpflegung 345 € mtl.).

▪ Erhöhung Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026 auf 77.400 € brutto pro Jahr.

Höhere Freigrenze beim Solidaritätszuschlag 2026 von 20.350 Euro.

▪ 2026 setzt der Spitzensteuersatz 42% zzgl. Soli ab einem Einkommen von 69.879 Euro ein.

▪ Ab 1.1.2026 gilt in der Gastronomie für Speisen (nicht Getränke) 7% USt statt 19% USt.

▪ Bis 31.12.2027 AfA-Sätze 75%/10%/5%/5%/3%/2% für neue betr. E-Fahrzeuge §7 Abs. 2a EStG.

▪ Ab 2028 Vorsteuerabzugs bei Ist-Versteuerung nur Zahlungszeitpunkt §15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG.

▪ Ab 2028 Senkung KSt-Satz um jährlich 1% bis auf 10% von aktuell 15%

Morgen
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Kontakt

info@stbreindl.de    

🏛️ Blumenstr. 37a | 86438 Kissing 

Steuerbearter
Digital
Umweltaktivisten
Nachhaltigkeit

​Nachhaltigkeit ist für mich selbstverständlich, dies setzte ich durch meine komplett digitale Kanzlei um d.h. Nutzung von 100% Ökostromtarif mit effizienter Beleuchtung und ressourcenschonend durch digitales Arbeiten mit energiesparenden Geräten und Vermeidung von Papierdrucke sowie Neuanschaffungen nur von "Refurbished-shops" und betriebliche Fahrten soweit möglich im ÖPNV mit dem Deutschlandticket.

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